Dieser Begriff, der sich vom lateinischen Begriff "instituere" ableitet ("verwalten", "einrichten", "anordnen"), hat mehrere Bedeutungen:
1. Damit werden öffentliche oder
staatliche Einrichtungen oder Organisationen bezeichnet, die einen ganz bestimmten Zweck haben und auf Dauer eingerichtet wurden. Das sind zum Beispiel Schulen oder Universitäten, Forschungseinrichtungen des Staates, das öffentlich-
rechtliche Fernsehen, das
Parlament und die
Parteien.
2. Die Ehe ist auch eine Institution, weil ihr feste Verhaltensregeln zu Grunde liegen. Schließen zwei Menschen eine Ehe, so haben sie von diesem Tag an bestimmte Rechte, aber auch Pflichten.
3. Das
Grundgesetz bezeichnet man ebenso als Institution. Denn es regelt verbindlich unser Verhalten und ist die Grundlage unseres Rechtssystems.
Gerd Schneider/ Christiane Toyka-Seid