Eigentlich gehört es bei uns zu jedem Wahlabend – die Frage, ob alle
Parteien auch die fünf Prozent-
Hürde genommen haben. Was steckt aber dahinter?
Nicht jeder kommt ins ParlamentDiese Klausel sagt aus, dass Parteien nur dann mit ihren
Abgeordneten in einem Parlament vertreten sein dürfen, wenn sie bei der
Wahl mindestens fünf Prozent aller Stimmen haben.
Pro und KontraDiese Entscheidung ist ein
Kompromiss, der zwischen Vertretern des Mehrheitswahlrechtes und des Verhältniswahlrechts geschlossen wurde. Die Verfechter einer solchen Klausel (dies waren diejenigen, die auch das
Mehrheitswahlrecht befürworteten) argumentierten, dass im Parlament klare und verlässliche Mehrheiten zustande kommen müssen; wenn aber jede noch so kleine Partei im Parlament säße, könne das die Regierungsfähigkeit gefährden und die Lebensdauer einer
Regierung empfindlich verkürzen. Die Anhänger des Verhältniswahlrechts führten dagegen ins Feld, dass alle Stimmen gleichviel wert sein müssten, dies sei ein
Gebot der Fairness. Die
Fünf-Prozent-Klausel sei eine krasse Benachteiligung der kleinen Parteien, die großen würden diese Hürde ja immer nehmen.
Schlechte Zeiten für kleine ParteienDoch die Befürworter setzten sich durch, die Erfahrungen mit der Weimarer
Demokratie hatten ihre Spuren hinterlassen. Und es kam, wie man es vorhergesagt hatte – die kleinen Parteien verschwanden bald aus dem
Deutschen Bundestag. Von 1957 bis 1983 ware nur CDU/CSU, SPD und FDP im Bundestag vertreten. Seitdem haben aber auch die Grünen (1983), die PDS (1998) und die LINKE (2005) mehr als fünf Prozent der Wählerstimmen erreicht.
Im Plenarsaal des Deutschen Bundestages kommen die Abgeordneten zu Diskussionen, Aussprachen und Abstimmungen zusammen.
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