Bundeslaender
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Heute wird in drei
Bundesländern gewählt – das sind Baden-
Württemberg, Rheinland-
Pfalz und Sachsen-
Anhalt. Die
Wählerinnen und Wähler in diesen Bundesländern wählen ihr Landesparlament – das man auch „Landtag“ nennt.
In allen drei Bundesländern wird der neue Landtag für fünf Jahre gewählt. (Es gibt auch
Landesparlamente, die nur für vier Jahre gewählt werden). Der neue Landtag wählt dann einen Regierungschef oder eine Regierungschefin. Das ist der/der
Ministerpräsident/in.
Wie bei der
Bundestagswahl können die Wählerinnen und Wähler am Sonntag bis 18.00 Uhr ihre Stimme in einem Wahllokal abgeben. Danach werden die Wahllokale geschlossen. Dann beginnt die Auszählung der Stimmen. Dies bedeutet, dass immer mehrere Personen die Stimmzettel genau anschauen und genau aufschreiben, wer gewählt wurde. Wenn alle Stimmzettel ausgezählt sind, weiß man, wer in den nächsten Jahren im Landtag als
Abgeordnete/r sein wird.
Im Fernsehen und im Radio werden schon kurz nach 18.00 Uhr so genannte Hochrechnungen vorgestellt. Das sind Voraussagen, wie die Wahl wohl ausgegangen ist. Sicher kann man sich aber erst sein, wenn der
Landeswahlleiter das so genannte
amtliche Endergebnis mitteilt.