Die Frankfurter Paulskirche, fotografiert am 16. Juli 1999.
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Heute vor 158 Jahren, am 28. März 1849, verabschiedeten die
Abgeordneten der
Nationalversammlung in der Frankfurter Paulskirche die erste deutsche
Verfassung. Das war etwas ganz Besonderes gewesen.
Langer Kampf für FreiheitsrechteFür die Verfassung hatten sie viele Jahre lang gekämpft – die Schriftsteller, Studenten, Professoren,
Journalisten – kurz alle, die endlich die Freiheiten der
Französischen Revolution auch in
Deutschland haben wollten. In diese Verfassung wurde deshalb auch ein Grundrechtskatalog aufgenommen, der die Freiheitsrechte der
Bürger sicherstellen sollte. Und
Gewaltenteilung war geplant.
Schnelles ScheiternDie Verfassungsväter hatten eine starke Reichsgewalt vorgesehen: über allen Einzelstaaten (die es damals in Deutschland noch gab) sollte ein Reichsoberhaupt thronen, das den Titel "Kaiser der Deutschen" tragen sollte. So war es geplant, doch dann kam alles anders. Die Abgeordneten trugen dem preußischen
König Friedrich Wilhelm IV. die Kaiserwürde an, aber der König wollte nicht Kaiser werden, zumindest nicht unter diesen Umständen. Er lehnte die "Kaiserkrone aus Bürgerhand" ab. Damit war das gerade erst beschlossene Verfassungswerk gescheitert.