Heute vor 13 Jahren hat das
Bundesverfassungsgericht entschieden: Wer die sogenannte "Auschwitz-
Lüge" verbreitet, wird bestraft. Was verbirgt sich hinter dieser Entscheidung?
Schreckliche Wahrheit
Fotos von Inhaftierten aus dem Konzentrationslager Auschwitz an der Mauer der Yad Vashem-Gedenkstätte in Jerusalem.
© AP Photos
In
Deutschland sind während des
Nationalsozialismus viele Millionen Menschen verfolgt, eingesperrt und getötet worden. In den Konzentrationslagern wurden die Menschen gequält, in den Vernichtungslagern wurden sie ermordet. Dies ist die schreckliche Wahrheit über unsere Vergangenheit und doch gab und gibt es Menschen, die diese Tatsachen leugnen, die behaupten, dass die Ermordung von vielen Millionen
Juden in den Konzentrationslagern nicht stattgefunden hat.
Leugnen ist strafbarSeit 1985 ist es in Deutschland strafbar, den Holocaust zu leugnen. Die
rechtsextremistische Partei NPD versuchte vor
Gericht dieses Verbot aufheben zu lassen. Die Absicht war klar – sie wollte, dass der Nationalsozialismus nicht so schlimm aussieht, wie er tatsächlich war. Diejenigen, die die Verbrechen von
Auschwitz leugnen, verhöhnen die Opfer,
diffamieren die Toten. Mit dem
Gesetz und dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts wehrt sich der
Rechtsstaat stellvertretend für alle, die sich nicht mehr wehren können, weil sie umgebracht wurden.
Konzentrationslager unter NS-Herrschaft
Landeszentrale für politische Bildung Berlin