Auszüge aus dem Grundgesetz auf einer Plexiglas-Wand am Spreeufer in Berlin
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Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz der
Bundesrepublik Deutschland verkündet. Es ist bis heute unsere
Verfassung.
Die Versammlung, die das Grundgesetz vorbereitet hatte, hieß
Parlamentarischer Rat. Ihr
Präsident war Konrad Adenauer, der später der erste
Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland wurde. Er hat das Grundgesetz heute vor 60 Jahren feierlich verkündet.
Wichtige Grundsätze für das Zusammenleben der MenschenIm Grundgesetz stehen die wichtigsten Grundsätze für das Zusammenleben der Menschen in Deutschland. Alle haben sich daran zu halten: die
Regierung, die
Gerichte, alle Behörden und alle
Bürgerinnen und Bürger in unserem Land. Kein
Gesetz darf dem Grundgesetz widersprechen. Für immer gültig sind die Grundsätze, die in Artikel 1 und 20 stehen. Artikel 1 garantiert die Menschenrechte und legt fest, dass die Grundrechte immer gelten. In Artikel 20 steht, dass unser Staat eine
Demokratie, ein
Rechtsstaat und ein
Sozialstaat ist.
Dies ist der Wortlaut von Artikel 1 des
Grundgesetzes:
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller
staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche
Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen
Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der
Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden
Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und
Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Und in den weiteren Artikeln heißt es unter anderem :
"Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Männer und Frauen sind
gleichberechtigt" und "Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner
Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner
religiösen oder
politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."