Heute wird der
Deutsche Bundestag neu gewählt. Genauer heißt das: Gewählt werden die
Abgeordneten des Bundestages, die in den nächsten vier Jahren die Interessen der
Wählerinnen und Wähler vertreten sollen. In
Deutschland dürfen alle deutschen
Staatsbürger wählen, die 18 Jahre und älter sind: das sind über 62 Millionen Wählerinnen und Wähler!
Auszählung der StimmzettelIn den Wahlkabinen gibt man seine Stimme mit Kreuzchen auf Stimmzetteln auf Papier ab. Von 9.00 bis 18.00 Uhr können alle Wahlberechtigte ihre Stimme in einem Wahllokal abgeben. Danach werden die Wahllokale geschlossen. Dann beginnt die Auszählung der Stimmen. Dies bedeutet, dass immer mehrere Personen die Stimmzettel genau anschauen und genau aufschreiben, wer gewählt wurde. Wenn alle Stimmzettel ausgezählt sind, weiß man, wer in den nächsten Jahren im Bundestag als Abgeordnete/r sein wird. Im Fernsehen und im Radio werden schon kurz nach 18.00 Uhr so genannte Hochrechnungen vorgestellt. Das sind Voraussagen, wie die Wahl wohl ausgegangen ist. Sicher kann man sich aber erst sein, wenn der
Bundeswahlleiter das so genannte
amtliche Endergebnis mitteilt.
Erst- und ZweitstimmeJede/r Wähler/in hat bei der
Bundestagswahl zwei Stimmen: Mit der Erststimme wird der Direktkandidat des Wahlkreises gewählt, mit der Zweitstimme wählt man eine
Partei.
Jede Stimme zählt!Das Wichtigste ist an diesem Sonntag: Wählen gehen. Jede Stimme zählt – und wer nicht wählen geht, überlässt die Entscheidung darüber, wer in den nächsten Jahren Deutschland regiert, anderen.
Und wann entscheidet sich, wer Bunderkanzler/in wird?Die gewählten Direktkandidaten sowie die Abgeordneten, die über die Listen der Parteien gewählt sind, ziehen in den Bundestag ein. Wenn keine Partei die
absolute Mehrheit (also mehr als 50 Prozent) aller Abgeordneten hat, müssen zwei oder mehr Parteien gemeinsam eine
Koalition bilden und gemeinsam die
Regierung stellen. Die größte Partei von den Koalitionsparteien stellt dann in der Regel auch den/die
Bundeskanzler/in. Vorher aber schlägt der
Bundespräsident offiziell diese Person dem Bundestag als Kanzler/in vor. Wenn die Mehrheit zustimmt, ist der/die Kanzler/in gewählt.
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