"Allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim"Heute vor 61 Jahren haben die
Wählerinnen und Wähler der
Bundesrepublik Deutschland zum ersten Mal den
Deutschen Bundestag gewählt. Und die Wahlen fanden statt, wie es in Artikel 38 des
Grundgesetzes vorgeschrieben ist. Sie waren allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim. Dies war nach den Jahren des
Nationalsozialismus, in denen es keine Wahlen gab, etwas ganz Besonderes. Tonangebend im
Wahlkampf waren die CDU mit Konrad Adenauer und
Ludwig Erhard und die SPD mit ihrem Spitzenkandidaten Kurt Schumacher.
Und wie ging es aus?Und dann kam der 14. August. Die Wahlbeteiligung war mit 78,5 Prozent sehr hoch (davon kann man heute nur noch träumen!). Und die großen
Parteien lagen eng beieinander. Die CDU erhielt 31,0 Prozent der Stimmen, die SPD 29,2. Da es noch keine
Fünf-Prozent-Klausel gab, kamen auch kleinere Parteien in den Bundestag. Insgesamt waren acht
Fraktionen im
Parlament vertreten und drei parteilose
Abgeordnete, die in ihrem
Wahlkreis direkt gewählt wurden.
Der erste BundeskanzlerCDU, FDP und die Deutschen Partei, DP, bildeten die Regierungskoalition. In der ersten Sitzung am 15. September wurde Konrad Adenauer mit einer Stimme
Mehrheit zum ersten Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland gewählt.
Konrad Adenauer (l.) wird am 15. September 1949 als erster Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland vereidigt
© Bundesbildstelle