"Jedes Kind hat das Recht, vor
wirtschaftlicher Ausbeutung geschützt zu werden."
"Jedes Kind hat das Recht auf
Bildung."
"Jedes Kind hat das Recht auf das erreichbare Höchstmaß an
Gesundheit."
"Kein Kind darf zum Beispiel wegen seines Geschlechts benachteiligt werden."
Seit 21 Jahren wird am 20. November der internationale Tag der Kinderrechte begangen. Denn am 20. November 1989 haben 191
Staaten der
UNO eine wichtige
Konvention (Übereinkommen) unterschrieben: die
Kinderrechtskonvention. Darin sind die Rechte der Kinder zusammengefasst. Die Staaten haben sich verpflichtet, die Rechte der Kinder zu achten, weil dies eine wichtige Voraussetzung für ein friedliches Zusammenleben der Menschen ist.
Schützt die Kinder!Da Kinder nicht so stark sind wie Erwachsene und sich auch nicht so gut wehren können, wenn ihnen Unrecht geschieht, brauchen sie besonderen Schutz. Schon vor mehr als 100 Jahren haben das viele Staaten erkannt und die sogenannte "Genfer Erklärung über die Rechte der Kinder" niedergeschrieben. Inzwischen hat die UNO diese "Genfer Erklärung" von 1924 erweitert und verbessert. Die Kinderrechtskonvention hat 54 Artikel. Darin heißt es unter anderem, dass die Kinder vor Ausbeutung und
Gewalt geschützt werden müssen und dass sich die Staaten darum kümmern sollen. Sie sollen dafür sorgen, dass Kinder nicht mehr verhungern, dass sie keine
Kinderarbeit leisten müssen, dass sie nicht misshandelt werden. Dass es trotz der Konvention immer noch viel Gewalt gegen Kinder, Ungerechtigkeit und Ausbeutung gibt, ist leider eine traurige Tatsache.
Das geht euch an!Weitere Informationen zu den Kinderrechten findet ihr im
HanisauLand-Spezial "Kinderrechte" und auch auf
www.kindersache.de. Eine Broschüre zum Thema "Die Rechte der Kinder-
von logo einfach erklärt" gibt es beim Bundesministerium für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend, 53107 Bonn.