In den Wahlkabinen gibt man seine Stimme mit Kreuzchen auf Stimmzetteln ab.
© Stefan Eling
In
Deutschland darf man an
Bundestagswahlen erst mit 18 Jahren teilnehmen. Das ist so im
Grundgesetz festgelegt. Da hilft es auch nichts, wenn viele Kinder gerne schon viel früher -
so wie die Großen -
ein „Kreuzchen“ auf den Wahlbögen machen würden.
Früher erst mit 21 JahrenDoch eigentlich können wir mit dem Wahlalter ab 18 Jahren noch froh sein. Früher durfte man in Deutschland erst drei Jahre später, nämlich mit 21, wählen. Junge Leute fragten sich damals, warum sie schon
Steuern zahlen oder
Wehrdienst leisten mussten, aber noch nicht aktiv in der
Politik mitbestimmen durften.
Mehr Demokratie wagen!Schließlich kamen auch die Politiker ins Grübeln. Der damalige
Bundeskanzler Willy Brandt fand das Thema wichtig genug, sich dazu in seiner Regierungserklärung vom 28. Oktober 1969 zu äußern. Darin erklärte er, dass er das aktive Wahlalter von 21 Jahre auf 18 Jahre herabsetzen wolle. „Wir wollen mehr Demokratie wagen“, sagte er.
18-Jährige an die Urnen Doch bis aus dem Versprechen ein
Gesetz wurde, dauerte es noch eine ganze Weile. Denn im
Bundestag gab es einige
Abgeordnete, die dagegen waren. Sie hielten 18jährige noch für zu unreif zum Wählen. Die
Mehrheit befürwortete aber die Idee. Und so war es dann heute vor 41 Jahren endlich so weit: Seit dem
18. Juni 1970 war jede Deutsche und jeder Deutsche ab 18 Jahren wahlberechtigt.