Am 19. Januar 1919 durften Frauen in
Deutschland zum ersten Mal wählen -
das war bei der
Wahl zur Deutschen
Nationalversammlung, der Vorgängerin des
Deutschen Bundestages. Am 12. November 1918, kurz nach Ende des
Ersten Weltkrieges, war dieses Recht in ein
Gesetz geschrieben worden. Dieses Gesetz kam aber nicht "einfach so".
Langer Weg zum FrauenwahlrechtEin langer, oft sehr mühsamer Kampf mit vielen Auseinandersetzungen war dem vorausgegangen. Schon 1873 hat die Frauenrechtlerin Hedwig Dohm das
Wahlrecht für Frauen gefordert. Die SPD hat als erste
Partei diese Forderung 1891 in ihr Parteiprogramm aufgenommen -
und dann hat es noch einmal fast dreißig Jahre gedauert, bis aus der Forderung nach Wahlrecht endlich ein Wahlrecht wurde.