Wie ist es mit dem Recht im Nationalsozialismus? Welche Rechte gelten im Nationalsozialismus
Antwort der Redaktion:
Hallo Mira, der Nationalsozialismus war kein
Rechtsstaat, in dem sich die Menschen sicher sein konnten, dass die Rechte, die sie theoretisch hatten, ihnen auch tatsächlich zustanden. Man konnte zwar vor Gericht klagen, konnte aber nicht davon ausgehen, dass die
Gerichte unabhängig entschieden, denn es gab keine vom
Staat und der
Partei unabhängige
Rechtsprechung. Natürlich gab es
Gesetze, aber sie galten nicht in jedem Fall für alle Menschen. Der Grundsatz, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind, war zum Beispiel aufgehoben. Den
Juden wurden beispielsweise im Laufe der
nationalsozialistischen Zeit ihre Rechte immer mehr abgesprochen. Auch
Sinti und Roma, Homosexuelle,
politische Regimegegner hatten keine Chance, sich vor Gericht einen fairen Prozess zu bekommen.