Als Ältestenrat bezeichnet man eine Gruppe von Personen, die aufgrund ihres Alters und ihrer Erfahrung bei wichtigen Fragen gehört wird, die Empfehlungen gibt und bei Streitigkeiten vermittelt. Im
Deutschen Bundestag gibt es einen Ältestenrat. Ihm gehören der
Bundestagspräsident, seine Stellvertreter sowie 23
Abgeordnete an, die von den verschiedenen
Fraktionen benannt werden. Anders als man meinen könnte, müssen die Personen, die dem Ältestenrat angehören, nicht die ältesten Mitglieder im Bundestag sein. Ihre Aufgaben bestehen vor allem darin, die Termine der Bundestagssitzungen zu planen und bei Unstimmigkeiten zu vermitteln. Der Ältestenrat unterstützt den Bundestagspräsidenten bei der Führung seiner Geschäfte. Er kann Ratschläge erteilen, aber keine direkten Entscheidungen treffen.
Gerd Schneider/ Christiane Toyka-Seid