Abgeordnete im
Bundestag wollen zum Beispiel von der
Regierung wissen, wann das
Kindergeld erhöht wird oder warum die Benzinsteuer steigen soll. Diese und ähnliche Fragen werden dann von mehreren Abgeordneten aufgeschrieben und der Regierung übergeben. Die Regierung muss darauf antworten. Wenn die Regierung die Fragen schriftlich beantwortet, handelt es sich um eine "Kleine Anfrage". Bei einer "Großen Anfrage" wollen die Fragesteller die Sache genauer wissen und darüber im Bundestag diskutieren. Dies geschieht dann in einer "Fragestunde" im Bundestag, wo jeder Abgeordnete das Recht hat, seine Fragen zu stellen und seine Meinung zu sagen. Mit diesen "Anfragen" soll besonders der
Opposition, die ja, wie ihr wisst, nicht in der Regierung sitzt, die Möglichkeit gegeben werden, alle wichtigen Angelegenheiten im Bundestag genau zu besprechen und Entscheidungen der Regierung zu kontrollieren.
Gerd Schneider/ Christiane Toyka-Seid
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