Ein
Grundrecht in modernen Demokratien ist die sogenannte Koalitionsfreiheit (
Grundgesetz Art. 9, Abs. 3). Das bedeutet, dass sich insbesondere die Arbeitnehmer und die Arbeitgeber in Verbänden zusammenschließen dürfen, um gemeinsam ihre Interessen wahrzunehmen und auch gegenüber anderen Verbänden und in der
Politik zum Ausdruck zu bringen.
Angenommen, Arbeiter und Angestellte in der Autoindustrie fordern mehr
Lohn oder wollen kürzere Arbeitszeiten und bessere Arbeitsbedingungen haben. Sie beauftragen die
Gewerkschaften, also diejenigen, die ihre Interessen vertreten, mit den Unternehmern und deren
Verbänden über die Lohnerhöhung zu verhandeln. Wenn die Arbeitgeber Nein sagen, wenn sie sagen, das ist uns zu viel, das können wir nicht bezahlen oder mehr Urlaub oder kürzere Arbeitszeiten können wir nicht
Mit der Urabstimmung wird festgestellt, ob ausreichend viele Gewerkschaftsmitglieder streiken wollen.
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verkraften, dann gibt es einen
Konflikt. Die Vertreterinnen und Vertreter der Gewerkschaften sowie der Arbeitgeber versuchen dann in Gesprächen, eine Lösung zu finden. Wenn es auch nach mehreren Verhandlungsrunden zu keiner Einigung kommt, dann haben beide Seiten, die Arbeitnehmer und die Arbeitgeber, es zu einem Arbeitskampf kommen zu lassen. Wenn die Arbeitnehmer diesen Kampf beginnen, dann nennt man das
Streik, das heißt die Arbeitnehmer erscheinen nicht am Arbeitsplatz. Wenn die Arbeitgeber diesen Kampf beginnen, dann nennt man das
Aussperrung, das heißt die Arbeitgeber lassen die Arbeitnehmer nicht an ihren Arbeitsplatz. In beiden Fällen bedeutet das, dass die Arbeit nicht getan werden kann und ein
wirtschaftlicher Schaden entsteht. So bekommen bei Streik und Aussperrung die Arbeitnehmer für diese Zeit keinen Lohn, aber in den Fabriken und Büros wird auch keine Arbeit erledigt, so dass die Arbeitgeber auch keine Einnahmen haben. Deshalb sind beide Seiten sehr vorsichtig, Interessenunterschiede bis zu diesem Konflikt zu treiben. Aber ab und zu kann es schon einmal zu einem Arbeitskampf kommen. Um dann eine Lösung zu erreichen, wird oft ein Unbeteiligter, ein sogenannter "Schlichter", eingesetzt, um beide Konfliktparteien wieder zusammen zu führen und einen neuen
Vertrag auszuhandeln. Eine Aussperrung oder die Teilnahme an einem Streik ist keine Kündigung. Wenn der Arbeitskampf beendet ist, werden die Arbeitsverhältnisse wieder normal aufgenommen.
Bei einem Arbeitskampf müssen bestimmte Regeln beachtet werden. Es ist zum Beispiel festgelegt, wie lange verhandelt werden muss, bevor es zu einem Streik oder einer Aussperrung kommen darf.
Gerd Schneider/ Christiane Toyka-Seid