Wenn jemand seine Arbeit verliert und
arbeitslos wird, hat er für eine bestimmte Zeit Anspruch auf Arbeitslosengeld. Zurzeit gelten dafür folgende Regelungen:
Ausgezahlt wird das Geld von der Agentur für Arbeit. Bevor jemand Arbeitslosengeld (ALG I) beantragen kann, muss er vorher eine bestimmte Zeitlang gearbeitet haben. Er muss zudem von seinem
Gehalt oder Lohn monatlich einen gewissen Betrag in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. Wie hoch das Arbeitslosengeld ist, hängt davon ab, wie viel der Arbeitslose vorher verdient hat. Und wichtig ist auch, in welcher persönlichen Situation der Arbeitslose lebt. Jemand, der zum Beispiel eine
Familie zu ernähren hat, bekommt 67 Prozent vom früheren Lohn, Arbeitslose ohne Kinder erhalten 60 Prozent.
Das Arbeitslosengeld wird bis zu zwölf Monate lang bezahlt. Die Dauer hängt davon ab, wie lange jemand vorher beschäftigt war. Menschen, die 50 Jahre oder älter sind,
Die Agentur für Arbeit zahlt das Arbeitslosengeld II aus
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erhalten es 15 bis 24 Monate lang. Um aber überhaupt Arbeitslosengeld bekommen zu können, muss sich der Arbeitslose für Arbeitsangebote der Agentur für Arbeit verfügbar halten. Er muss sich zudem Mühe geben, eine neue Arbeit zu finden. Bietet die Arbeitsagentur dem Arbeitslosen eine zumutbare Arbeit an, muss der Arbeitslose diese Arbeit annehmen. Weigert er sich, bekommt er weniger Geld. Melden sich die Arbeitslosen bei der Arbeitsagentur nicht in regelmäßigen Abständen, riskieren sie, dass das Arbeitslosengeld gekürzt oder sogar gar nicht mehr gezahlt wird.
Neben dem sogenannten Arbeitslosengeld I gibt es auch das Arbeitslosengeld II (ALG II). Dafür wird umgangssprachlich der Begriff "
Hartz IV" benutzt. Das ALG II können alle Menschen beantragen, die arbeitslos sind oder aber trotz einer Arbeit hilfsbedürftig sind und
staatliche Unterstützung brauchen, um ihre Grundbedürfnisse befriedigen zu können.
Die Agentur für Arbeit betreut die Arbeitslosen. Sie organisiert Bildungsmaßnahmen, an denen die Arbeitslosen teilnehmen, um wieder eine Arbeit finden zu können.
Gerd Schneider/ Christiane Toyka-Seid
Kriegt man pro Tag 1 Euro beim 1 Eurojob?
Antwort der Redaktion:
Hallo Lars und Lukas, nein, man bekommt einen Euro pro Stunde zusätzlich zum Arbeitslosengeld.
Hallo, werden Überstunden die auf meine Lohnabrechnung stehen mit berechnet?
Antwort der Redaktion:
Hallo sabrina, leider können wir diese Frage im Kinderlexikon von hanisauLand nicht beantworten. Bitte wenden Sie sich an die
Agentur für Arbeit.
Beziehen sich die 60% Arbeitslosengeld vom Brutto oder von Nettolohn?
Antwort der Redaktion:
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