Ausländerinnen und Ausländer, die keine
Bürger eines EU-
Staates sind und sich für eine bestimmte Zeit in
Deutschland aufhalten wollen, brauchen dafür eine Genehmigung. Diese wird von der Ausländerbehörde für eine bestimmte Zeit erteilt. Um die Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen, muss man angeben, weshalb man in Deutschland leben möchte. Wer zum Beispiel studieren möchte oder für eine bestimmte Zeit eine Arbeit hat, kann diese Genehmigung erhalten. Wenn das Studium oder die Arbeit beendet ist, muss der ausländische Bürger wieder ausreisen.
Es gibt auch die Möglichkeit, dass jemand eine Aufenthalts
erlaubnis erhält. Sie unterscheidet sich von der Aufenthalts
genehmigung: für die Aufenthaltserlaubnis muss man kein Studium oder eine Arbeit nachweisen. Eine Aufenthaltserlaubnis wird vor allem an Familienangehörige von Ausländern erteilt, die in Deutschland mit einer Aufenthaltsgenehmigung leben.
Gerd Schneider/ Christiane Toyka-Seid