Als „Ausschuss“ bezeichnet man eine gewählte Arbeitsgruppe. Im Deutschen Bundestag gibt es unterschiedliche Ausschüsse, in denen Abgeordnete der verschiedenen
Parteien sitzen. In den Ausschüssen werden Aufgaben erledigt, für die nicht vom gesamten
Parlament übernommen werden können. Hier werden
Gesetze vorbereitet, was zumeist viel Fachwissen und Zeit erfordert. In den Ausschüssen versuchen die
Abgeordneten auch,
Kompromisse zwischen unterschiedlichen Meinungen der Parteien auszuhandeln.
Der Auswärtigen Ausschuss es
Deutschen Bundestages beschäftigt sich mit Fragen der
Außenpolitik. Es gibt auch einen Innenausschuss, einen Verkehrsausschuss oder den Sportausschuss. Insgesamt hat der Deutsche Bundestag derzeit mehr als 20 Ausschüsse, die sich mit unterschiedlichen Themen befassen. (Sie heißen „ständige“ Ausschüsse, weil sie während der gesamten
Legislaturperiode regelmäßig tagen). Es gibt auch Ausschüsse, die nur für eine bestimmte Zeit eingerichtet werden. So kann ein
Untersuchungsausschuss gebildet werden, wenn Missstände bei der
Regierung untersucht werden sollen. Nach Abschluss der Untersuchung wird er wieder aufgelöst. Auch der
Vermittlungsausschuss kommt nur zeitweise zusammen: Wenn bei Gesetzesvorlagen keine Einigkeit zwischen Bundestag und
Bundesrat erzielt worden ist, versucht er, Kompromissvorschläge zu erarbeiten, damit ein Gesetz doch noch beschlossen werden kann.
Gerd Schneider/ Christiane Toyka-Seid
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