Nach dem
Zweiten Weltkrieg mussten viele Millionen Deutsche, die im Osten des ehemaligen Deutschen Reiches lebten, ihre Heimat verlassen. Etwa 12,3 Millionen
Vertriebene haben sich im Gebiet der heutigen
Bundesrepublik Deutschland niedergelassen. Doch nicht alle Deutschen sind aus den sogenannten Ostgebieten
geflohen. Es lebten noch weiterhin Millionen Menschen deutscher Abstammung in
Staaten des ehemaligen Ostblocks, so in
Polen, in der
Sowjetunion und anderen Ländern. Ihre Vorfahren waren einst aus Deutschland ausgewandert. In unserem
Grundgesetz steht, dass diesen Menschen die deutsche
Staatsangehörigkeit zusteht. Sie können, wenn sie es wünschen, gemeinsam mit ihrer
Familie für immer in die Bundesrepublik Deutschland kommen. So ist das im Bundesvertriebenengesetz geregelt. Die Aussiedler dürfen, wenn sie in Deutschland wohnen, sämtliche Rechte wahrnehmen, die allen Deutschen per
Gesetz zustehen. Den Aussiedlern fällt es nicht immer leicht, sich in Deutschland einzugewöhnen, weil vieles für sie fremd und ungewohnt ist. Deshalb kommt es immer wieder zu
Konflikten. Insbesondere die Jugendlichen, die kein Deutsch sprechen, haben es am Anfang oft sehr schwer. Deshalb werden unter anderem Sprachkurse angeboten, die den Aussiedler-
Familien dabei helfen sollen, in Deutschland Fuß zu fassen.
Gerd Schneider/ Christiane Toyka-Seid