In einem Arbeitskampf versuchen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, ihre jeweiligen Interessen durchzusetzen. Das
Grundgesetz bestimmt, dass
Arbeitskämpfe nach bestimmten Regeln ablaufen. Wenn die Arbeiter und Angestellten
streiken, so können die Arbeitgeber darauf mit einer Aussperrung reagieren. Die Aussperrung bedeutet, dass die Arbeitgeber für einen bestimmten Zeitraum ihre streikenden Arbeiter oder Angestellten von der Arbeit ausschließen können. In dieser Zeit müssen auch keine Löhne oder Gehälter gezahlt werden. Eine Aussperrung ist keine Kündigung. Wenn der Arbeitskampf beendet ist, sollen die Arbeitsverhältnisse wieder normal aufgenommen werden. Das ist in Artikel 9 des
Grundgesetzes festgelegt.
Gerd Schneider/ Christiane Toyka-Seid