Beim Stichwort "
Exil" habt ihr schon gelesen, dass manchmal Menschen wegen ihrer
politischen Einstellung aus ihrem eigenen Land verbannt, ausgewiesen werden. Oft geschieht das mit
Gewalt. Allerdings geht das in
demokratischen Staaten nicht, denn ein Grundprinzip von Demokratien ist ja gerade, dass Menschen viele verschiedene Meinungen haben dürfen.
Trotzdem kann es vorkommen, dass Menschen aus
Deutschland ausgewiesen und "abgeschoben" werden. Dabei kann es sich um
Ausländer und Ausländer handeln, deren Antrag auf
Asyl abgelehnt wurde. Sie erhalten dann einen sogenannten Ausweisungs-
Bescheid. Er verbietet es, sich weiterhin in dem Land, in dem sie den Asylantrag gestellt haben, aufzuhalten. Wenn sie nicht freiwillig gehen, kann die Ausweisung zurück ins Heimatland auch mit Hilfe der
Polizei erfolgen. Dann nennt man es "Abschiebung". Des Landes verwiesen werden können auch Ausländer, die Straftaten begehen oder eine Gefahr für die Sicherheit des Landes darstellen. Darüber muss ein
Gericht entscheiden. Eine Ausweisung von deutschen
Staatsbürgern aus Deutschland ist nach dem
Grundgesetz nicht erlaubt.
Gerd Schneider/ Christiane Toyka-Seid