Im
Griechischen bedeutet das Wort so viel wie "Selbstgesetzgebung". Mit "Autonomie" wird demnach das Recht eines
Staates, einer Gruppe oder einzelner Menschen bezeichnet, die eigenen Verhältnisse selbst zu regeln. Bei einem Staat bedeutet das, dass er in der Lage ist, sich seine
Gesetze selbst zu geben, sich selber zu verwalten und
politische Entscheidungen zu treffen, ohne dass sich andere Staaten einmischen. Wenn sich innerhalb eines Staates eine Organisation selbst verwalten und sich selbst Regeln geben kann, nach denen sie funktioniert, dann ist sie autonom (Fachleute sprechen dann von "innerstaatlicher Autonomie"). Zum Beispiel haben Städte und
Gemeinden, auch
Gewerkschaften oder Universitäten das Recht, ihre Angelegenheiten autonom zu regeln. Dabei müssen sie natürlich die geltenden Gesetze beachten.
Zur Ergänzung: Als "Autonome" bezeichnen sich in der Bundesrepublik Deutschland einige meist politisch links stehende Gruppen. Ihr Ziel ist es, in einer herrschaftsfreien
Gesellschaft (
Anarchie), in der es keinerlei Autoritäten gibt, zu leben. Um ihre Ziele zu erreichen, schrecken sie oft auch vor
Gewalt nicht zurück. So sieht man immer wieder sogenannte Autonome, die bei
Demonstrationen Steine werfen oder Schaufenster eintreten.
Gerd Schneider/ Christiane Toyka-Seid