Alle Schüler/innen und Studierende haben einen
Rechtsanspruch auf eine Ausbildung, die ihren Fähigkeiten und ihrer Leistung entspricht. Doch eine Ausbildung kostet Geld und nicht alle können sie sich finanziell leisten. Deshalb gibt es das „Bafög“ – das ist die Abkürzung für „Bundesausbildungsförderungsgesetz“. Dieses
Gesetz regelt, welche finanzielle Unterstützung Schüler/innen und Studierende vom
Staat für ihre Ausbildung bekommen können, wenn sie selbst dafür nicht genug Geld zur Verfügung haben. Die Höhe der finanziellen Hilfe richtet sich im Wesentlichen danach, wie hoch das Einkommen der Eltern oder das eigene Einkommen ist. Wer verheiratet ist, muss auch das Einkommen des Ehepartners bei dem Antrag auf Bafög angeben.
Seit 1990 wird das Bafög an Studierende zur Hälfte als Zuschuss und zur anderen Hälfte als zinsloses Darlehen gegeben. Das heißt, dass die Hälfte der Förderung später zurückgezahlt werden muss. Anders ist das bei Schülerinnen und Schülern. Das Bafög, das sie erhalten, muss nicht zurückgezahlt werden.
Gerd Schneider/ Christiane Toyka-Seid