Mit "Bannmeile" ist ein bestimmter Umkreis um den Sitz von einigen Verfassungsorganen gemeint, in dem
politische Demonstrationen und andere öffentliche Versammlungen grundsätzlich verboten sind. Diese Bannmeilen, man nennt sie manchmal "Bannkreis", "Verbotszone" oder "befriedeter Bezirk", gibt es in
Deutschland um den
Bundestag, den
Bundesrat, das
Bundesverfassungsgericht und um die
Parlamente der Länder. Ausnahmen von diesem Verbot können in Absprache mit dem
Präsidenten des jeweiligen Verfassungsorgans für Volksfeste oder
religiöse Feste gelten.
Warum gibt es diese Zonen? Die
Verfassungsorgane sollen dadurch geschützt werden und ohne jeden direkten Druck durch die
Bevölkerung, wie es zum Beispiel eine Demonstration wäre, arbeiten können. Übrigens gibt es bei
Wahlen um die Wahllokale ebenfalls eine Art Bannmeile, in der jegliche Werbeaktionen der
Parteien verboten sind. In der Regel hat dieser Bereich einen Radius zwischen 10 und 50 Meter.
Seit dem Mittelalter war der Bannkreis ein festgelegtes Gebiet rund um eine Stadt. Darin durften fremde Händler keine Waren anbieten. Dadurch sollten die Interessen der städtischen Händler geschützt werden. An den großen Markttagen allerdings wurde diese Bannmeile aufgehoben.
Gerd Schneider/ Christiane Toyka-Seid
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