Wer kennt das nicht: in der Klasse sind heftige Diskussionen im Gange. Es werden Zettel verteilt. Darauf stehen mehrere Ziele für den nächsten Klassenausflug. Jeder soll mit Kreuzchen abstimmen, wohin er oder sie reisen möchte.
Hier sehen wir ein Beispiel von direkter
Demokratie: die Schülerinnen und Schüler entscheiden selbst ganz direkt über ihre Ziele und Interessen. Alle Schüler/innen bilden die Basis (das heißt "Ausgangslage") und die
Mehrheit entscheidet in einer basisdemokratischen
Wahl über das Ausflugsziel. Solche Formen der Basisdemokratie findet man auch in
Vereinen, Verbänden oder
Bürgerinitiativen.
Auf
politischer Ebene gibt es in Deutschland diese Form der Demokratie nur in Ausnahmefällen, in den meisten Fällen entscheiden gewählte
Abgeordnete in den Stadt-
, Regional-
. Landesparlamenten oder im
Bundestag stellvertretend für das
Volk. Ausnahmen bilden Volksbegehren oder
Volksentscheide, die aber nur unter sehr engen Voraussetzungen stattfinden können. Einen Volksentscheid gab es beispielsweise in Bayern, wo die
Bevölkerung direkt über ein neues Nichtraucherschutzgesetz abstimmte oder in Hamburg, wo direkt über eine Schulreform entschieden wurde.
Immer wieder wird in Deutschland von verschiedenen Seiten mehr direkte Demokratie eingefordert. Das
Grundgesetz der
Bundesrepublik Deutschland sieht solche basisdemokratischen Vorgänge aber nur in Ausnahmefällen vor. Ein Argument dafür lautet: Die Aufgaben der
Bundesregierung sind so vielfältig und kompliziert, dass Basisdemokratie in der großen Politik nicht sinnvoll ist. Die Menschen würden dann entscheiden, ohne wirklich alle Konsequenzen ihrer Wahl abzusehen. Auf der Ebene der Länder der Bundesrepublik Deutschland gibt es allerdings schon seit einiger Zeit Diskussionen darüber, ob nicht mehr Basisdemokratie eingeführt werden sollte. Bei unseren Nachbarn in der
Schweiz ist das direkte Mitspracherecht der
Bürger weit entwickelt. Es werden immer wieder wichtige Entscheidungen in direkter Wahl vom Volk getroffen.
Gerd Schneider/ Christiane Toyka-Seid