Jeder von uns kennt Beamte oder Beamtinnen, zum Beispiel
Polizisten, Leute von der Stadtverwaltung, Lehrerinnen. Die meisten von ihnen sind Beamte oder "Staatsdiener", wie manchmal gesagt wird. In diesem Wort steckt schon drin, was sie von anderen Berufsgruppen (Arbeitern oder Angestellten zum Beispiel) unterscheidet. Sie sind vom
Staat angestellt (das kann der
Bund sein, ein
Bundesland oder eine
Gemeinde), sie sollen dem Staat dienen, "hoheitliche" Aufgaben im Auftrag des Staates ausführen. Bei einem Polizisten oder Kriminalbeamten versteht man das sofort, auch beim Finanzbeamten, der schließlich dafür sorgt, dass der Staat unsere
Steuern bekommt. Beamte haben besondere "Dienst-
und Treuepflichten". Sie müssen der
Verfassung dienen und unparteiisch sein. Sie dürfen auch nicht, wie andere Arbeitnehmer, für mehr
Lohn oder bessere Arbeitsbedingungen
streiken. Sie haben, wie es heißt, dem Wohle der Allgemeinheit zu dienen, also für uns alle da zu sein. Das Beamtenrecht umfasst die
Gesetze und
Verordnungen, die für Beamte gelten. Auch wie Beamte bezahlt (besoldet) werden und wie viel Geld sie im Ruhestand bekommen, ist genau festgelegt.
Gerd Schneider/ Christiane Toyka-Seid
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