Ein Polizist hält einen Autofahrer an und verpasst ihm ein
Bußgeld wegen Überschreitung der Geschwindigkeit. Es waren zwar nur einige Kilometer zuviel, aber der Beamte bleibt hart. Keine Entschuldigung oder Ausrede nützt, schließlich gehen dem Fahrer die Nerven durch: Er nennt den
Polizisten einen „Räuber und Betrüger“, der wohl nichts Besseres zu tun habe als abzukassieren. Gleich darauf tut dem Autofahrer die Sache leid. Er denkt, dass das eine Beamtenbeleidigung war, die ihm teuer zu stehen kommt.
Doch er kann sich ein wenig beruhigen. Er hat zwar einen
Beamten im Dienst beleidigt. Aber diese Beamtenbeleidigung wird nicht anders bestraft als die Beleidigung eines „normalen“ Mitbürgers oder einer Mitbürgerin.
Doch einen Unterschied gibt es, wenn ein Beamter oder eine Beamtin beleidigt wurde: Eine Strafanzeige gegen den Täter kann auch von Seiten des Dienstvorgesetzten gestellt werden. In den anderen Fällen erstattet der Beleidigte die Anzeige gegen den Beleidiger selber.
Übrigens werden Beleidigungen nach
Paragraf 185 des
Strafgesetzbuches bestraft. Die Schimpfwörter „Räuber und Betrüger“ können durchaus einige Hundert Euro Strafe kosten.
Gerd Schneider/ Christiane Toyka-Seid
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