In Sitzungen des
Bundestages, des Bundesrates, aber auch im
Landtag oder im
Stadtrat stellt sich manchmal die Frage, ob genug Mitglieder anwesend sind, um etwa ein neues
Gesetz, eine neue
Verordnung oder Regelung zu beschließen. Nur dann nämlich ist ein
Parlament oder eine andere Organisation beschlussfähig. Steht zum Beispiel ein neues Gesetz im Bundestag zur Debatte, so benötigt es im Normalfall die
Mehrheit der anwesenden
Abgeordneten, damit das Gesetz beschlossen („verabschiedet“) werden kann. Der
Präsident des Bundestages stellt vor entscheidenden Abstimmungen die Beschlussfähigkeit fest. Auch in den anderen gewählten Volksvertretzungen, sei es auf Länder-
oder Gemeindeebene, ist in der Regel die Anwesenheit der Mehrheit der Mitglieder erforderlich, um Beschlüsse zu fassen.
Gerd Schneider/ Christiane Toyka-Seid
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