Eine Klasse oder eine Schule kann sich eine Vertretung wählen, die berechtigt ist, im Namen aller zu sprechen. Die Beschäftigten eines privaten Betriebes oder Unternehmens können sich ebenfalls eine Vertretung wählen, den Betriebsrat. Das entspricht dem Gedanken der
Mitbestimmung. Der Betriebsrat nimmt gegenüber der Firmenleitung die Interessen der Arbeiter und Angestellten wahr. Er kann zum Beispiel die Vorschriften zur Unfallverhütung überwachen oder Beschwerden von Arbeiterinnen und Arbeitern entgegennehmen und sie an die Verantwortlichen weiterleiten. Bei Einstellungen oder Entlassungen von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen wird der Betriebsrat gehört. er kann auch mitbestimmen, wann die Arbeitszeiten beginnen und enden, wann Pausen und wann Urlaub genommen wird.
Im Betriebsverfassungsgesetz sind die Rechte und Pflichten eines Betriebsrates geregelt. Die Vertretung der Arbeitnehmer in einem
staatlichen Betrieb, etwa einem
Ministerium oder einer Stadtverwaltung, wird Personalrat genannt.
Gerd Schneider/ Christiane Toyka-Seid
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