Eure Schule gehört zum Bildungswesen in
Deutschland. Dazu zählen auch alle anderen öffentlichen oder privaten Schulen, die Fachschulen, Volkshochschulen und Universitäten und auch die Vorschule im Kindergarten. Es ist das gesamte Schul-
und Ausbildungswesen eines
Staates mit seinen vielen verschiedenen Schul-
und Universitätsabschlüssen sowie den Möglichkeiten der Weiterbildung. Dazu gehören auch Bildungseinrichtungen von Verbänden und
Parteien.
Vorlesung in einem Hörsaal der Technischen Universität München
© AP Photos
Das Bildungswesen ist zwar in allen Staaten unterschiedlich organisiert, aber es gibt viele Ähnlichkeiten. In Deutschland wie in fast allen anderen Ländern der Welt besteht
Schulpflicht. Sie beginnt in unserem Land für alle Kinder mit sechs Jahren. Auch die Schulpflicht ist ein Teil des Bildungswesens.
In Deutschland liegt die Verantwortung für das Bildungswesen bei den
Bundesländern. Sie bestimmen, wie viel Geld für Schulen und Lehrer zur Verfügung steht, wie lange man zur Schule gehen muss, welche Fächer besonders wichtig sind und was die Schülerinnen und Schüler lernen müssen. Man sagt: „Bildungswesen ist Ländersache“. Aber nicht alle Angelegenheiten des Bildungswesens regeln die Bundesländer. Der
Bund ist zuständig für die Berufsausbildung und die Berufsberatung, er erlässt
Gesetze für die Hochschulen und kümmert sich um die Förderung der wissenschaftlichen Forschung. Damit sich der Bund und die Bundesländer bei der Planung bestimmter Aufgaben nicht gegenseitig behindern, gibt es eine Bund-
Länder-
Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung, die sich regelmäßig trifft.
Als "Bildungspolitik" bezeichnet man alle Handlungen des Staates, die damit zu tun haben, wie die
Bildung der
Bürger durchgeführt wird.
Gerd Schneider/ Christiane Toyka-Seid
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