Mit der Briefmarke wurde im Jahr 1996 der 100. Geburtstag des Bürgerlichen Gesetzbuches gefeiert.
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Viele Bereiche unseres Lebens sind durch
Gesetze geregelt. Ob es sich dabei um Kaufverträge handelt oder um
Schulden, um Mietprobleme oder um Erbschaften -
all das ist im Bürgerlichen Gesetzbuch, das kurz BGB genannt wird, geregelt. Vereinfacht gesagt sind dort die Rechte und Pflichten der
Bürger untereinander festgelegt.
Das BGB ist in fünf Teile gegliedert. Im Allgemeinen Teil findet man grundsätzliche Regelungen zum Beispiel darüber, wann jemand
geschäftsfähig ist oder was beachtet werden muss, wenn man einen
Vertrag schließen will. Im zweiten Teil geht es um die Rechte und Pflichten von Gläubigeren und Schuldnern, das heißt, welche Rechte habe ich beim Kauf oder Verkauf von Sachen, welche Regeln gelten, wenn ich Mieter oder Vermieter bin, was muss ich bedenken, wenn ich mir Geld leihe. Im dritten Teil werden die Fragen behandelt, die mit Eigentum und Besitz zu tun haben. Im vierten Teil, dem Familienrecht, werden die rechtlichen Beziehungen zwischen Eltern, Kindern und Verwandten geregelt. Im letzten Abschnitt schließlich, dem
Erbrecht , geht es um die Frage, wer was und wieviel erben kann.
Das BGB gibt es schon seit mehr als 100 Jahren. Weil sich unsere Vorstellungen von dem, was zeitgemäße Regeln sind, im Laufe der Zeit immer wieder ändern, wird auch das BGB immer wieder der modernen Zeit angepasst.
Gerd Schneider/ Christiane Toyka-Seid
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