Der Bundeswahlleiter bereitet die
Wahlen zum
Deutschen Bundestag vor und sorgt dafür, dass sie rechtmäßig durchgeführt werden. Er wird vom
Bundesminister des Inneren ernannt. Nach einer langen Tradition ist es stets der
Präsident des
Statistischen Bundesamtes, der in das Amt des Bundeswahlleiters berufen wird. Bei seiner Arbeit wird der Bundeswahlleiter von den Landeswahlleitern sowie den Leitern der Wahlkreise und
Wahlbezirke unterstützt.
Zu den Aufgaben des Bundeswahlleiters gehört, dass er prüft, ob die
Parteien, die sich zur Wahl stellen wollen, auch alle Voraussetzungen erfüllen, die das Parteiengesetz vorschreibt. Wenn die Wahl vorbei ist, verkündet der Bundeswahlleiter nach der Stimmenauszählung das
amtliche Endergebnis der Wahl. Auch bei der Wahl der deutschen
Abgeordneten für das
Europäische Parlament ist der Bundeswahlleiter zuständig.
Gerd Schneider/ Christiane Toyka-Seid