Vor dem
Gesetz, so fordert es unser
Grundgesetz, sind alle Bürger und
Bürgerinnen gleich. Im Grundgesetz heißt es: Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit. Das gilt unabhängig vom Geschlecht, von der Hautfarbe oder der
Religion eines Menschen. Es spielt dabei auch keine Rolle, ob jemand aus einer armen oder reichen
Familie stammt, ob er oder sie aus dem Norden oder Süden oder sonst einem Landesteil kommt. Alle Bürger sollen vielmehr die gleichen Chancen bekommen, möglichst viel aus ihrem Leben zu machen. Kinder und Jugendliche sollen deshalb in der Schule und der Ausbildung die gleichen Bildungsmöglichkeiten erhalten, um später einen Beruf zu finden. Sie sollen so gefördert werden, wie sie es von ihren persönlichen Voraussetzungen her benötigen. Durch die Chancengleichheit will man auch auszugleichen, dass es Kinder und Jugendliche gibt, die durch die schlechte Einkommenssituation ihrer Eltern im Nachteil sind. Chancengleichheit wurde bereits in der
Aufklärung am Ende des 17. Jahrhunderts gefordert. Sie findet sich in der Allgemeinen Erklärung der
UNO und den Grundrechtstexten der
Verfassungen der westlichen Demokratien.
Audio-Fassung dieses Artikels
Gerd Schneider/ Christiane Toyka-Seid
Wenn du noch Fragen zu
diesem Lexikon-
Eintrag hast, kannst du sie hier stellen. Schreib deine Frage bitte in einen Satz. Stichworte reichen nicht aus.
Bevor du eine Frage stellst, lies auf jeden Fall
den Beitrag oben. Oft steht da schon die Antwort auf deine Frage.
Schau auch erst nach, ob jemand anders nicht schon deine Frage gestellt hat und wir sie beantwortet haben.
Wir bemühen uns, die Fragen möglichst rasch zu bearbeiten. Manchmal aber müssen wir etwas länger überlegen, wie wir am besten antworten und das dauert dann etwas länger ;)