Ausländer, die bei uns leben, und Menschen, die keine
Staatsangehörigkeit haben (Staatenlose), können die deutsche Staatsbürgerschaft erwerben. Bevor eine sogenannte Einbürgerung oder Naturalisation stattfindet, müssen Voraussetzungen erfüllt sein, von denen wir nur einige nennen können. So muss der Antragsteller in
Deutschland wohnen und er darf keine Straftaten begangen haben. Er muss, wie es heißt, seine Unbescholtenheit nachweisen. Außerdem muss für seinen Lebensunterhalt gesorgt sein.
Einen Anspruch auf Einbürgerung haben Ausländer in der Regel nur dann, wenn sie mindestens acht Jahre in Deutschland leben, für sich sorgen können und keine Straftat begangen haben. In Deutschland geborene Kinder
ausländischer Eltern erwerben mit der Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil seit acht Jahren in Deutschland wohnt. Menschen aus osteuropäischen oder östlichen Ländern, die nachweisen können, dass sie deutsche Vorfahren haben, können ebenfalls eingebürgert werden.
Gerd Schneider/ Christiane Toyka-Seid