Fast jede
Bürgerin und jeder Bürger in unserem Land muss Einkommenssteuer zahlen. Voraussetzung ist, dass sie oder er einen Lohn, ein
Gehalt oder ein anderes Einkommen (zum Beispiel aus
Zinsen, Mieten oder aus einer selbständigen Tätigkeit) hat. Jeder Arbeitnehmer und
Gewerbetreibende (das bezeichnet man in der Fachsprache als "natürliche Person") ist steuerpflichtig, denn der
Staat braucht das Geld, um seine vielfältigen Aufgaben zu erfüllen.
Aktien-
oder andere Kapitalgesellschaften (im Fachausdruck "juristische Personen") müssen Körperschaftssteuer zahlen, das ist eine besondere Art der Einkommenssteuer.
Wie viel Einkommenssteuer jemand zahlen muss, hängt davon ab, wie hoch das Einkommen ist. Es gibt zwei Arten, wie die Steuer bezahlt wird: Bei den meisten ist es so, dass die
Steuern gleich von Lohn oder Gehalt abgezogen und vom Arbeitgeber an das
Finanzamt überwiesen werden. Bei dem zweiten Verfahren gibt der Steuerpflichtige nach Ablauf eines Kalenderjahres in seiner Steuererklärung die Höhe seines Einkommens an und das Finanzamt setzt dann die Höhe der Steuern fest. Es gibt zahlreiche Einzelheiten und Ausnahmefälle, die im komplizierten Einkommenssteuergesetz (EStG) geregelt sind.
Gerd Schneider/ Christiane Toyka-Seid