Jede
Bürgerin und jeder Bürger hat in
Deutschland die Pflicht, die Behörden über bestimmte Tatsachen und Ereignisse in seinem Leben zu informieren. Wenn man beispielsweise umzieht, muss man das dem Meldeamt seines neuen Wohnortes innerhalb einer bestimmten Frist mitteilen. Auch wenn man einen Kinderausweis, einen
Personalausweis oder Reisepass braucht, muss man diesen beim Einwohnermeldeamt beantragen. Das Amt ist zudem zuständig, wenn es um Namensänderungen,
amtliche Beglaubigungen von Dokumenten, Anträge für Aufenthaltsgenehmigungen, Lohnsteuerkarten, Führungszeugnisse, Hundeanmeldungen und zahlreiche andere Dinge geht.
Seit einigen Jahren gibt es in vielen Städten und
Gemeinden sogenannte Bürgerämter. Hier können die Menschen alle Dinge erledigen, für die die Gemeinden zuständig sind. Dort gibt es dann nicht nur das Einwohnermeldeamt, sondern zum Beispiel auch die Musikschule oder die Stelle, wo man Anträge auf Schülermonatskarten stellen kann.
Gerd Schneider/ Christiane Toyka-Seid