Ende September 2006 beschloss der
Deutsche Bundestag das
Gesetz zum Elterngeld. Elterngeld wird vom
Staat bezahlt, wenn ein Elternteil, also Mutter oder Vater, nach der Geburt eines Kindes die Arbeitszeit im Beruf verringert oder zeitweise ganz aufhört zu arbeiten, um sich um das Kind zu kümmern.
Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach dem Einkommen des Elternteils. Es beträgt in der Regel 67 Prozent von dem Lohn oder
Gehalt, das Vater oder Mutter vor der Geburt verdient hat. Für Menschen mit geringem Einkommen kann es aber auch mehr sein. Es wird aber höchstens 1800 Euro im Monat gezahlt. Diese staatliche Unterstützung zur Förderung der Familien ist nicht dauerhaft, sondern wird nur 12 bis 14 Monate nach der Geburt des Kindes gewährt.
Gerd Schneider/ Christiane Toyka-Seid
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