Wörtlich übersetzt aus dem
Französischen heißt das "durchgeführte Untersuchung". Man meint damit nicht die polizeiliche Untersuchung und
Aufklärung eines bestimmten Kriminalfalles. Gemeint ist eine
amtliche Untersuchung etwa darüber, ob es zu viele
Beamte in den Verwaltungen gibt oder ob man die
Verfassung verändern muss, damit es leichter wird,
Gesetze zu machen. Der
Bundestag setzt öfters sogenannte Enquête-
Kommissionen ein. Diese Kommissionen bestehen aus
Abgeordneten und Fachleuten, die der
Regierung und dem
Parlament Berichte übergeben. Darin stehen wichtige Informationen, die die Regierung und das Parlament nutzen sollen, bevor sie ihre Entscheidungen treffen. Jahrelang arbeitete zum Beispiel eine Enquête-
Kommission an einem Bericht über die Folgen der
Gentechnologie (Veränderung des natürlichen Erbgutes von Pflanzen und Tieren), bevor Regierung und Bundestag darüber entschieden haben, was in
Deutschland im Rahmen der Gentechnologie erlaubt und was verboten sein soll.
Gerd Schneider/ Christiane Toyka-Seid
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