Dies ist die umgangssprachliche Bezeichnung für die Geldsumme, die ein Arbeitnehmer für seine Fahrtkosten von der Wohnung zur Arbeitsstelle in der Steuererklärung angeben kann. (Offiziell spricht man von "Entfernungspauschale"). Das bedeutet, dass er in seiner Steuererklärung diesen Betrag von der Gesamtsumme, die er zu versteuern hat, abziehen kann. Die Pendlerpauschale ist also eine steuerliche Entlastung für die
Bürgerinnen und Bürger. Alle Arbeitnehmer können sie geltend machen. Es ist egal, mit welchem Fahrzeug oder öffentlichem Verkehrsmittel jemand zur Arbeit fährt. Für die gesamte Entfernung von der Wohnung zur Arbeitsstelle können Pendler die Pendlerpauschale beantragen. Allerdings wird dabei nur die einfache Entfernung berücksichtigt, Hin-
und Rückfahrt können also nicht doppelt gezählt werden. In einem Kalenderjahr können höchstens 4 500 Euro vom
Finanzamt als Fahrtpauschale erstattet werden.
Gerd Schneider/ Christiane Toyka-Seid