In der Zeit der
nationalsozialistischen Diktatur von 1933 bis 1945 wurden zahlreiche Organisationen in der
Verwaltung, bei der
Polizei, in der
Rechtsprechung, dem
Bildungswesen, in der
Wirtschaft und
Kultur von den Nationalsozialisten übernommen. Alle wichtigen Stellen wurden von Parteimitgliedern besetzt, die dafür sorgten, dass im Sinne der Machthaber gehandelt wurde.
Nach dem Ende des
Zweiten Weltkrieges wollten die Siegermächte, dass alle nationalsozialistischen Organisationen und Einrichtungen möglichst schnell aufgelöst wurden. Dazu führten sie die sogenannte Entnazifizierung durch: im öffentlichen Leben sollte der Nationalsozialismus ausgeschaltet werden und frühere aktive Nationalsozialisten sollten bestraft werden. Zur Entnazifizierung gehörten zum Beispiel die Kriegsverbrecherprozesse. Die wichtigsten dieser Kriegsverbrecherprozesse waren die „Nürnberger Prozesse“, bei denen führende
Politiker des nationalsozialistischen Regimes angeklagt und verurteilt wurden.
In der Sowjetischen Besatzungszone, aus der 1949 die
DDR entstand, wurde die Entnazifierung bereits 1948 für beendet erklärt. Die
Bundesrepublik Deutschland hat 1949 mit ihrer Gründung die Verantwortung für die Entnazifizierung auf ihrem Staatsgebiet übernommen.
Gerd Schneider/ Christiane Toyka-Seid