Die Dinge, die ein Verstorbener hinterlässt, bekommen in der Regel seine Erben. Es kann sich dabei um Geld handeln oder um eine Wohnung, ein Haus, Bücher, Bilder oder ein Auto oder auch ganz andere Dinge.
Wer erbt, muss oft Erbschaftssteuer zahlen. Die Höhe der Erbschaftssteuer richtet sich danach, wie eng die familiäre Nähe zwischen Verstorbenem und Erben war. Kinder brauchen zum Beispiel Erbschaftssteuer erst dann zu zahlen, wenn sie mehr als 200.000 Euro erben. Für alles was darunter liegt, brauchen sie keine
Steuern zu zahlen. Der „Freibetrag“ (so nennt man den Betrag, für den man keine Steuern zahlen muss) liegt also bei 200.000 Euro. Ein Ehepartner kann 300.000 Euro erben ohne dafür Steuern zu zahlen. Bei Geschwistern, Neffen oder Nichten des Verstorbenen ist der Freibetrag deutlich niedriger.
Im „Erbrecht“ sind Regeln festgelegt, die beim Erben gelten. Zum Beispiel haben die Kinder und der oder die Ehepartner/-
in eines Erblassers* Anspruch auf einen Teil des Erbes. Manchmal hat der Verstorbene vor seinem Tod ein Testament gemacht, in dem genau steht, wem er welche Dinge vererben möchte. Das verhindert dann oft, dass es unter den Erben Streit gibt.
*„Erblasser“ wird derjenige genannt, der ein Erbe hinterlässt. (Achtung: Das Wort hat nichts mit „blass“, sondern mit „erben“ zu tun

)
Gerd Schneider/ Christiane Toyka-Seid
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