Die Europäische Kommission muss in der
Europäischen Union dafür sorgen, dass die Beschlüsse des EU-
Ministerrats und des
EU-Parlaments auch tatsächlich umgesetzt werden. Wenn ein Mitgliedsstaat ein Gesetz, das alle gemeinsam beschlossen haben, nicht umsetzt oder die Durchsetzung verzögert, kann die
Kommission das anmahnen und sogar Strafen verhängen. Die EU-
Kommission ist also eine „Hüterin der EU-
Verträge“. Doch sie passt nicht nur auf, dass Beschlüsse verwirklicht werden. Sie kann selber auch vorschlagen, dass das
Europäische Parlament oder der
Rat der Europäischen Union bestimmte
Gesetze beschließen möge. (Das nennt man „Initiativrecht“). Zu den weiteren Aufgaben der Kommission gehört die Vertretung der Gemeinschaft nach außen. Wenn also die EU mit
Staaten, die nicht zur EU gehören, oder auch mit internationalen Organisationen Verträge schließt, wird die EU-
Kommission aktiv.
Die EU-
Kommission besteht derzeit aus 26 Kommissarinnen und Kommissaren und einem
Präsidenten. Jedes Mitglied der EU ist in der Kommission vertreten. Die Mitglieder der Kommission werden von den
Regierungen der EU-
Staaten vorgeschlagen und nach Zustimmung des Europäischen Parlaments für fünf Jahre ernannt.
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Gerd Schneider/ Christiane Toyka-Seid
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