Dieses Parlament mit Vertretern aus verschiedenen
europäischen Staaten wurde 1958 gegründet. Nach Gründung der
Europäischen Union und ihrer Erweiterung stieg die Zahl der
Abgeordneten auf derzeit 736. Gewählt wird das Parlament alle fünf Jahre von den Wahlberechtigten in den Mitgliedsstaaten der EU. Jedes der 27 EU-
Mitgliedsländer kann entsprechend seiner Bevölkerungsgröße eine bestimmte Anzahl von Abgeordneten in das Parlament entsenden. Die größte Gruppe bilden die 99 Abgeordneten aus der
Bundesrepublik Deutschland. Das
Europaparlament, wie es auch genannt wird, hat seinen Verwaltungssitz in
Luxemburg, seine Tagungen finden in Straßburg statt. Es kann gemeinsam mit dem
EU-Ministerrat europäische Gesetze beschließen. Dieses Mitentscheidungsrecht gilt zum Beispiel bei Fragen des EU-
Haushalts, bei Fragen der
Bildung oder des
Umweltschutzes, des Gesundheitswesens oder bei
kulturellen Fragen. Manche Entscheidungen können nur getroffen werden, wenn das Europäische Parlament zustimmt, zum Beispiel wenn es um die Aufnahme neuer Mitgliedsländer in die EU geht oder um die Ernennung der Mitglieder und des
Präsidenten der
Kommission der EU oder des Außenministers der EU.
Seit der Gründung der EU sind die Rechte des Europäischen Parlaments immer mehr ausgeweitet worden. Zuletzt geschah das durch den
Vertrag von
Lissabon, der Ende 2009 in Kraft trat. In diesem Vertrag wurde auch beschlossen, dass die
Parlamente der Mitgliedsstaaten der EU mehr Mitsprache bei der Schaffung von neuen
Gesetzen in der EU erhalten.
Gerd Schneider/ Christiane Toyka-Seid