Der
Rat der Europäischen Union ist eine
Institution, in der die unterschiedlichen Fachminister/innen der EU-
Mitgliedsstaaten zusammenkommen. Er wird deshalb auch "EU-
Ministerrat" genannt. Der EU-
Ministerrat ist neben dem
Europäischen Parlament der Gesetzgeber der EU. Es gibt einen Rat der
Außenminister, der Finanzminister, einen Rat der Landwirtschaftminister, der Verkehrsminister und so weiter. Die Fachminister/innen entscheiden über Vorhaben, die viele
europäische Länder betreffen. Das kann zum Beispiel eine neue Eisenbahnlinie durch Europa sein, die Einführung des EU-
Führerscheins oder die Höhe der finanziellen Hilfen für die Landwirtschaft einzelner Länder.
Der EU-
Ministerrat beschließt
Gesetze,
Verordnungen und Richtlinien. Dabei muss er die Beschlüsse und Empfehlungen beachten, die das höchste EU-
Gremium fasst. Das ist der Europäische Rat (also die Regierungschefs und -
chefinnen aller Mitgliedsstaaten). Eine weitere Aufgabe des EU-
Ministerrates: er nimmt auch Anregungen der
Europäischen Kommission auf, berät und beschließt gegebenenfalls darüber.
Gerd Schneider/ Christiane Toyka-Seid