Dieses
Gericht wurde 1959 in Straßburg gegründet und hat dort bis heute seinen Sitz. In seiner heutigen Form besteht der EGMR seit dem 1. November 1998. Der
Europäische Gerichtshof für
Menschenrechte ist ein Organ des Europarats. Er achtet darauf, dass die Mitgliedstaaten des Europarates die von ihnen 1950 beschlossene Menschenrechtskonvention einhalten. Die
Bürger der 47
Staaten haben das Recht, sich an den Gerichtshof zu wenden, wenn sie glauben, dass ihre Grundrechte durch ihre nationalen
Gesetze und die
Rechtsprechung verletzt wurden. Grundsätzlich ist es auch möglich, dass einzelne Staaten gegen andere Staaten klagen. Das ist aber sehr selten.
Jährlich werden etwa 30.000 neue Beschwerden bearbeitet und der Gerichtshof hat, seit er seine Arbeit aufgenommen hat, mehr als 10.000 Urteile gesprochen. Die Mitgliedsländer mussten daraufhin ihre Gesetze entsprechend ändern.
Gerd Schneider/ Christiane Toyka-Seid