Der Europarat wurde 1949 gegründet und hat seinen Sitz in Straßburg. Dieser Organisation gehören 47 europäische
Staaten an. Auch wenn der Europarat die gleiche
Flagge und
Hymne wie die
Europäische Union hat, so ist er dennoch eine eigenständige Organisation und unabhängig von der EU. Er darf nicht verwechselt werden mit dem
Europäischen Rat oder dem
Rat der Europäischen Union (
EU-Ministerrat).
Aufgabe des EuroparatesIm Artikel 1 der Satzung des Europarates ist seine Hauptaufgabe formuliert: "Den engen Zusammenschluss unter seinen Mitgliedern zu verwirklichen." Dazu gehört, die Zusammenarbeit auf den Gebieten
Wirtschaft, Soziales,
Kultur und Wissenschaft zu fördern. Besonders aber soll der Europarat dazu beitragen, dass die
Demokratie gestärkt und die
Menschenrechte durchgesetzt werden. Fast 200
Konventionen wurden bisher vereinbart, um diese Ziele zu verwirklichen.
Organisation des EuroparatesDer Europarat hat zwei wichtige Organe: Ein Ministerkomitee, in dem die
Außenminister/innen der Mitgliedsstaaten beraten, sowie eine Beratende Versammlung, in der
Abgeordnete aus den nationalen
Parlamenten der Mitgliedsstaaten zusammenkommen. Der Europarat kann keine
Gesetze erlassen, seine Versammlungen geben Empfehlungen und Entschließungen.
Jedes Jahr wird am 5. Mai der Europatag gefeiert. Er soll an die Gründung des Europarates und an seine Ziele erinnern.
Gerd Schneider/ Christiane Toyka-Seid