Jedes der 27 Länder der
Europäischen Union hat sein eigenes Rechtssystem. Diese sind in vielen Bereichen unterschiedlich. Aber in der EU gibt es
Institutionen, die Regeln, also
Gesetze brauchen, die von allen EU-
Ländern anerkannt werden. Man spricht dabei vom Recht der Europäischen Union oder auch vom Unionsrecht. Durch diese Gesetze wird zum Beispiel geregelt, wie zwischen den Mitgliedsstaaten der Handel abzulaufen hat oder auch wie die Arbeit der
EU-Kommission und anderer
europäischer Organisationen erfolgen soll.
Wenn es Streitigkeiten darüber gibt, wie das EU-
Recht auszulegen ist, dann entscheidet der Europäische Gerichtshof. Seine Entscheidungen und
Verordnungen sind für alle Mitgliedsländer verbindlich. Das heißt, die Mitgliederstaaten sind vertraglich verpflichtet, das Unionsrecht zu beachten. Und wenn in einem Mitgliedsland Regeln für bestimmte Dinge gelten, die dem EU-
Recht entgegen stehen, so muss der Mitgliedsstaat seine Regeln und Gesetze dem EU-
Recht anpassen. Die Juristen sagen dazu: Europäisches Recht bricht nationales Recht.
Gerd Schneider/ Christiane Toyka-Seid