Dieses Wort kommt aus dem Alt-
Griechischen und meint "Sterbehilfe". Wenn jemand einem unheilbar kranken Menschen ein Medikament gibt, das zum Tode führt oder auf andere Weise aktiv jemandem beim Sterben hilft, spricht man von Euthanasie oder aktiver Sterbehilfe Das ist nach deutschem
Gesetz verboten und strafbar. Dabei ist es gleich, ob ein Arzt oder ein Angehöriger des sterbenden Menschen handelt.
Anders ist es mit der passiven Sterbehilfe. Wenn ein Arzt oder ein Angehöriger einem sterbenden Menschen keine lebensverlängernde Medikamente oder Behandlungen mehr gibt, ist das straffrei, wenn man damit im Sinne des Sterbenden handelt. In einer Patientenverfügung kann jeder festlegen, ob bei einer ausweglosen Krankheit am Ende seines Lebens auf lebensverlängernde Maßnahmen verzichtet werden soll.
Es gibt einen besonderen geschichtlichen Hintergrund, warum Euthanasie in
Deutschland verboten ist. Während der Herrschaft der
Nationalsozialisten von 1933 bis 1945 wurden viele Schwerstkranke oder unheilbar Kranke, darunter auch Kinder und alte Menschen, auf
staatlichen Befehl hin getötet. In der verbrecherischen Sicht der Nationalsozialisten handelte es sich bei diesen Menschen um "unwertes Leben". Dieser abscheuliche Umgang mit Menschenleben führte nach dem
Krieg in der Bundesrepublik zur Ablehnung der Euthanasie.
Heute gibt es immer wieder Forderungen, die aktive Sterbehilfe in bestimmten Fällen zu erlauben. In anderen Ländern wie in den Niederlanden ist Euthanasie in bestimmten Fällen zulässig.
Gerd Schneider/ Christiane Toyka-Seid