Auf Fahndungslisten stehen Personen oder Sachen, nach denen gesucht, also gefahndet wird. Das Bundeskriminalamt erstellt solche Listen mit Namen und oft auch mit Bildern von Verbrechern, geflohenen Strafgefangenen oder Personen, die man als
Terroristen verdächtigt. Diese Listen werden in den Polizeidienststellen des Landes ausgehängt. Die
Beamten, aber auch jede
Bürgerin und jeder Bürger werden aufgefordert, nach diesen Gesuchten Ausschau zu halten.
Es gibt auch Fahndungslisten für Diebesgut, zum Beispiel Schmuck und wertvolle Kunstgegenstände wie Gemälde oder Plastiken. Im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit tauschen die Polizeibehörden verschiedener Länder auch Fahndungslisten untereinander aus. Ein gesuchter Verbrecher kann in einem anderen Land nicht vor der
Verhaftung sicher sein.
Besonders wichtig sind Fahndungslisten gegen die internationale Bekämpfung von Menschen-
und Drogenhandel.
Gerd Schneider/ Christiane Toyka-Seid