Die 16 Bundesländer der
Bundesrepublik Deutschland sind alle
gleichberechtigt. So steht es im
Grundgesetz. Trotzdem bezeichnen sich drei Länder als "Freistaat", nämlich Bayern, Sachsen und Thüringen. Das heißt aber keineswegs, dass die Menschen dort freier sind als in anderen
Bundesländern. Der Grund für diese Bezeichnung liegt in der Vergangenheit. Die Vorsilbe "frei" bezieht sich darauf, dass sich diese Länder von einer Herrschaft befreit haben. Nehmen wir als Beispiel Bayern. Bis 1918 war Bayern ein Königreich. Dann gab es eine
Revolution und die neuen Herren riefen die
Republik aus und nannten das Land ab da Freistaat Bayern.
Ähnliche Bezeichnungen in Städtenamen wie Freie und Hansestadt Hamburg oder Freie Hansestadt Bremen, die sich bis heute erhalten haben, gehen ebenfalls auf historische Hintergründe zurück. Im Mittelalter gab es eine Reihe von deutschen Städten wie etwa auch
Köln, die sich als freie Reichsstadt bezeichneten und sich selbst verwalteten.
Wenn es auch rechtlich keinerlei Bedeutung hat, so gibt es doch einen kleinen Unterschied zwischen den Freistaaten und den übrigen deutschen Bundesländern. Die Bürgerinnen und Bürger von Freistaaten sind nicht nur
Staatsbürger der Bundesrepublik Deutschland, sondern haben eine zweite Staatsbürgerschaft, nämlich die ihres Freistaates.
Gerd Schneider/ Christiane Toyka-Seid